FoodHub Strukturen: Unterschied zwischen den Versionen

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Der FoodHub e.V. hat sich zur Gründung im Februar 2020 folgendes Ziel gegeben: der Aufbau eines Mitmach-Supermarkt in München. Der Verein hat nicht vor den FoodHub Laden zu betreiben, sondern ein Rahmen für seinen Aufbau zu schaffen.  
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Der FoodHub e.V. hat sich zur Gründung im Februar 2020 folgendes Ziel gegeben: der Aufbau eines Mitmach-Supermarktes in München. Der Verein hat nicht vor, den FoodHub Laden zu betreiben, sondern einen Rahmen für seinen Aufbau zu schaffen.  
  
 
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Bis zur Eröffnung des FoodHub Supermarktes betreibt der Verein die [[Einkaufsgemeinschaft]].  
 
Bis zur Eröffnung des FoodHub Supermarktes betreibt der Verein die [[Einkaufsgemeinschaft]].  
  
Nach Eröffnung wird der Verein hauptsächlich Bildungsarbeit in der Form von Veranstaltungen tätigen.
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Nach Eröffnung des Ladens wird der Verein hauptsächlich Bildungsarbeit in Form von Veranstaltungen tätigen.
  
 
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Die Organe des Vereins sind:
 
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* Die Mitgliederversammlung: Es ist das oberste Organ des Vereins. Die Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr einzuberufen.
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* Die Mitgliederversammlung: Es ist das oberste Organ des Vereins. Die Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr einberufen.
 
* Der Vorstand: Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus drei (max. sieben) Personen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Der aktuelle Vorstand besteht aus Kristin Mansmann, Karl Schweisfurth und Quentin Orain.
 
* Der Vorstand: Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus drei (max. sieben) Personen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Der aktuelle Vorstand besteht aus Kristin Mansmann, Karl Schweisfurth und Quentin Orain.
  
 
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Die Satzung und die Beteiligungserklärung sind [https://foodhub-muenchen.de/download/ hier] zu herunterladen.
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Die Satzung und die Beteiligungserklärung können [https://foodhub-muenchen.de/download/ hier] heruntergeladen werden.
  
== FoodHub München Market e.G. (i.G.) ==
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== FoodHub München Market e.G. ==
  
 
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Die Genossenschaft setzt sich das Ziel, gute Lebensmittel an seine Mitglieder zum fairen Preis zugänglich zu machen. Das erfolgt durch den Betrieb eines Vollsortiment Supermarktes mit Fokus auf bio, regionale und saisonale Lebensmittel.
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Die Genossenschaft hat das Ziel, den Mitgliedern gute Lebensmittel zu fairen Preisen anzubieten. Das erfolgt durch den Betrieb eines Vollsortiment-Supermarktes mit Fokus auf biologische, regionale und saisonale Lebensmittel.
  
 
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Die Organe der Genossenschaft sind:  
 
Die Organe der Genossenschaft sind:  
  
* Die ''Generalversammlung'' ist das oberste Organ der Genossenschaft. Die Generalversammlung ist einmal im Jahr einzuberufen. Jedes Mitglied hat (egal wie viele Genossenschaftsanteile er gezeichnet hat) eine Stimme. Die Generalversammlung beschließt u.a. Satzungsäderungen,  die Verwendung des Jahresüberschusses oder Deckung des Jahresfehlbetrages, und die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates.
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* Die ''Generalversammlung'' ist das oberste Organ der Genossenschaft. Die Generalversammlung ist einmal im Jahr einzuberufen. Jedes Mitglied hat eine Stimme (egal wie viele Genossenschaftsanteile es gezeichnet hat). Die Generalversammlung beschließt u.a. Satzungsäderungen,  die Verwendung des Jahresüberschusses oder Deckung des Jahresfehlbetrages, und die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates.
 
* Der ''Vorstand'' leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und führt die Geschäfte der Genossenschaft. Der Vorstand besteht aus mind. drei und höchstens fünf Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt werden. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Der aktuelle Vorstand besteht aus Kristin Mansmann, Karl Schweisfurth und Quentin Orain.
 
* Der ''Vorstand'' leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und führt die Geschäfte der Genossenschaft. Der Vorstand besteht aus mind. drei und höchstens fünf Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt werden. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Der aktuelle Vorstand besteht aus Kristin Mansmann, Karl Schweisfurth und Quentin Orain.
 
* Der ''Aufsichtsrat'' besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Der aktuelle Aufsichtsrat besteht aus Martina Merz, Thies Eggers und Stefan Schmidt.
 
* Der ''Aufsichtsrat'' besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Der aktuelle Aufsichtsrat besteht aus Martina Merz, Thies Eggers und Stefan Schmidt.

Version vom 24. Mai 2021, 11:55 Uhr

FoodHub e.V.

Ziel

Der FoodHub e.V. hat sich zur Gründung im Februar 2020 folgendes Ziel gegeben: der Aufbau eines Mitmach-Supermarktes in München. Der Verein hat nicht vor, den FoodHub Laden zu betreiben, sondern einen Rahmen für seinen Aufbau zu schaffen.

Aktivitäten

Bis zur Eröffnung des FoodHub Supermarktes betreibt der Verein die Einkaufsgemeinschaft.

Nach Eröffnung des Ladens wird der Verein hauptsächlich Bildungsarbeit in Form von Veranstaltungen tätigen.

Organe

Die Organe des Vereins sind:

  • Die Mitgliederversammlung: Es ist das oberste Organ des Vereins. Die Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr einberufen.
  • Der Vorstand: Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus drei (max. sieben) Personen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Der aktuelle Vorstand besteht aus Kristin Mansmann, Karl Schweisfurth und Quentin Orain.

Dokumente

Die Satzung und die Beteiligungserklärung können hier heruntergeladen werden.

FoodHub München Market e.G.

Ziel

Die Genossenschaft hat das Ziel, den Mitgliedern gute Lebensmittel zu fairen Preisen anzubieten. Das erfolgt durch den Betrieb eines Vollsortiment-Supermarktes mit Fokus auf biologische, regionale und saisonale Lebensmittel.

Aktivitäten

Die Hauptaktivität der Genossenschaft ist der Betrieb des FoodHub Supermarktes.

Organe

Die Organe der Genossenschaft sind:

  • Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft. Die Generalversammlung ist einmal im Jahr einzuberufen. Jedes Mitglied hat eine Stimme (egal wie viele Genossenschaftsanteile es gezeichnet hat). Die Generalversammlung beschließt u.a. Satzungsäderungen, die Verwendung des Jahresüberschusses oder Deckung des Jahresfehlbetrages, und die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates.
  • Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und führt die Geschäfte der Genossenschaft. Der Vorstand besteht aus mind. drei und höchstens fünf Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt werden. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Der aktuelle Vorstand besteht aus Kristin Mansmann, Karl Schweisfurth und Quentin Orain.
  • Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Der aktuelle Aufsichtsrat besteht aus Martina Merz, Thies Eggers und Stefan Schmidt.

Dokumente

Die Satzung und die Beteiligungserklärung sind hier zu herunterladen.